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In den Bundesländern, besonders unter den Pferdebesitzern, geht ein altes Sprichwort herum: Wer als Privatperson eine Weidehütte errichten will, muss erst einmal den Amtsschimmel reiten. Und nicht zu Unrecht. Wenn Sie den Eindruck erhalten, dass sich bei der Unterstand Baugenehmigung sowohl das Amt als auch der Tierschutz im Weg stehen, so sind Sie damit nicht allein.

Laut dem Tierschutz benötigen Pferde auf der Weide einen Unterstand. Das kann sowohl eine Holzhütte als auch eine Weidehütte sein. Nicht selten wird solch ein Unterstand von privaten Pferdebesitzern errichtet. Das kann mitunter der Beginn des oben genannten Amtsschimmel sein. Nicht selten kommt es vor, dass die Kommunen später kommen und den Abriss verlangen. Wie sehr diese Forderung gerechtfertigt ist oder nicht kann fraglich sein. Die Tatsache bleibt jedoch oft bestehen, dass der Pferdebesitzer den Unterstand ohne Baugenehmigung für Weidezelte errichtet hat. Nicht jeder Pferdebesitzer ist „privilegiert“ auf dem Land, auf dem er sein Pferd stehen hat, auch zu bauen. So werden diese Unterstände vielfach illegal errichtet. In anderen Fällen versuchen die Pferdebesitzer das Gesetz zu ihren Gunsten zu biegen.

Um die Sache noch um etwas zu erschweren, gelten in jedem Bundesland andere Regeln. Manche Bundesländer sind auf einer Mission, mit der Ansammlung von wilden Hütten, Grillplätzen und den damit verbundene Müll, ein für alle Mal Schluss zu machen. Andere Bundesländer sind in dieser Hinsicht großzügiger. Nicht nur, dass sie den Pferdebesitzern die Erlaubnis einräumen einen Unterstand für die Tiere zu errichten, sie geben den Antragssteller sogar einige Tipps und Tricks mit auf den Weg, um die bestehenden Vorschriften zu umgehen.

Kann der Tierschutz helfen?

Beispiel eines Weidezeltes statt eines richtigen Stalls
Mit Weidezelt Tiere vor der Witterung schützen – Humus-DerFilm.at

Die kurze Antwort dazu ist: Nein.

Obwohl es laut dem Tierschutz richtig ist, dass die artgerechte Haltung für Pferde auf der Weide nur mit Unterstand gewährleistet werden kann, bezieht sich der Bund jedoch darauf, dass es die Aufgabe des Pferdehalters ist, für die artgerechte Haltung zu sorgen. Nicht das Land.

Allerdings, wenn Sie Pferde im Saarland halten, steht Ihnen eine Hintertüre offen. Denn hier gilt, dass ein Landwirt einen Unterstand ohne Genehmigung errichten kann, sofern dieser nicht größer als 100 qm und höher als 5 m ist. Gehört solch ein Landwirt zu Ihrem Freundeskreis, so haben Sie Glück. Sie errichten den Unterstand und melden Ihre Pferde unter dem Namen Ihres befreundeten Landwirts an. – Obwohl das eine Möglichkeit ist, bedarf es jedoch nur einer einzigen neidischen Person, um das Pferdeglück zunichtezumachen. Wenn das zuständige Landesamt „Wind“ von Ihrem Arrangement bekommt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Ihr Unterstand ohne vieler Worte abgerissen wird.

Wie sieht es nun mit einen mobilen Weidezelt aus?

Privatleute mit einem mobilen Weidezelt haben etwas bessere Aussichten, solange der Standort immer wieder gewechselt wird. Und auch in diesen Fällen gilt nur das Weidezelt ohne irgendwelchen Schnickschnack. Doch auch das ist keine Genehmigungsgarantie.

Zum Beispiel in der Bezirksregierung Düsseldorf gilt selbst das mobile Weidezelt als „bauliche Anlage“. Das hier zutrage kommende Baugesetz besagt: „Das Aufstellen von Weidehütten bedarf grundsätzlich einer Baugenehmigung, es sei denn, sie werden zu landwirtschaftlichen Zwecken im Sinne des § 201 BauGB genutzt.“

Es wäre jedoch nicht die Ausnahme, die immer wieder die Regel bestätigt, denn auch hier werden unter Umständen Ausnahmen gemacht. Und zwar wird vorgeschlagen, eine Weide am Ortsrand zu pachten und das Weidezelt hier aufzustellen. Die Grundvoraussetzung ist, dass das Weidezelt keinen negativen Eingriff in das Landschaftsbild macht. Aber auch hier geht es nicht ganz ohne dem Wohlwollen der Nachbarn. Sollten sich diese durch Fliegen, Mist, Geruch oder Lärm beschweren, so werden Sie wahrscheinlich gebeten, Ihr Weidezelt woanders aufzustellen.

Wie sieht es aus, wenn die Weidehütte Sache öffentlichen Interesses ist?

Diese Ausnahme trifft dann zu, wenn Sie zum Beispiel einen Reitverein unterhalten. Aber auch nur dann, wenn Sie im Rahmen eines allgemein zugänglichen Vereins Personen ausbilden. In diesem Fall verwandelt sich das Weidezelt zu einer Sache öffentlichen Interesses.

Alles, das Sie benötigen, sind sieben Leute, um einen Pferdeverein zu gründen? Nicht so schnell. In diesem Fall wäre die Koppel das Vereinsgelände. Als Vereinsgelände gilt jedoch nicht, was dem 1. Vorsitzenden gehört, sondern, was offizielles Eigentum des „XY e. V.“  ist.

Was ist nun die Alternative

Inspirierendes zu Weidezelten auf – Pinterest.de
Der Geheimtipp in vielen Bundesländern ist das Weidezelt! Da Weidezelte nur mit Erdnägel im Boden verankert sind, gelten sie als „fliegende Bauten“. Weidezelte werden in verschiedenen Größen hergestellt und hier schaltet sich dann wieder das Gesetz ein. Zum Beispiel gilt in Bayern, dass Sie ein Weidezelt bis zu einer Größe von 75 qm genehmigungsfrei aufstellen dürfen. – Doch auch hier gibt es einen Haken. Sollte ein Sachbearbeiter davon ausgehen, dass Ihr Weidezelt nicht in die Landschaft passt, so ist der Traum, einen passenden Unterstand für Ihre Tiere gefunden zu haben, bereits vorbei. Zelte, größer als 75 qm unterliegen der allgemeinen Bauverordnung.

Unter dem Strich

Obwohl die Weidezelte die Alternative zu einer Baugenehmigung sind, sollten Sie sich vor der Anschaffung solcher Zelte mit der für Ihr Bundesland zuständigen Landesbauverordnung vertraut machen. Offiziell gilt, dass ein Weidezelt alle paar Wochen verstellt werden muss. Sollten Sie sich dazu entscheiden, anstelle von Erdnägeln mit Punktfundamenten zu arbeiten, so sollten Sie zwei oder drei dieser Fundamente an verschiedenen Stellen setzen. Das wäre zum Beispiel laut der bayrischen Landesbauordnung kein Problem. Allerdings, und was wäre der Amtsschimmel ohne Schimmel, könnte in solch einem Fall die Auslegung Ihrer Fundamente ein Problem werden. –  Und ob das nun für Sie zum Problem wird oder nicht, unterliegt wiederum der Auslegung des Sachbearbeiters. Weidezelte punkten einfach darin, dass sie einfach auf- und wieder abgebaut werden können.